Ausländische Staatsbürgerschaft
Die Familienrechtlichen Behörde (Familieretshuset) ist für die Sachbearbeitung zuständig, wenn mindestens einer von Ihnen ausländischer Staatsbürger ist und kein Recht auf unbegrenzten Aufenthalt in Dänemark hat.
Klicken Sie hier im Text, um direkt zum Antrag für internationale Trauungen zu gelangen.
Dänische Staatsbürgerschaft
Wir werden Ihren Fall bearbeiten, wenn Sie und Ihr Partner entweder / oder
- dänische oder nordische Staatsbürger sind
- eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Dänemark haben
- gemäß den EU-Vorschriften das Recht auf unbefristeten Aufenthalt in Dänemark haben
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine standesamtliche Trauung, eine kirchliche Trauung oder eine Trauung in einer anderen Konfession wünschen. Denken Sie daran, dass Sie beide 18 Jahre alt sein müssen, um heiraten zu dürfen.
Zum Antrag kommen Sie, wenn Sie hier in diesem Text klicken
Sie können die Selbstbedienungslösung nutzen, wenn Sie beide eine MitID haben (In Dänemark ansässig). Wir empfehlen Ihnen, anstelle eines Smartphones oder Tablets einen Computer zu verwenden.
Dort finden Sie auch nützliche Links, wie z.B. Antrag auf Namensänderung, unter dem Punkt Dokumente und Links.
Dänische Behörden, die CPR Informationen nutzen, werden automatisch über Ihre Eheschließung informiert.